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ERGOTHERAPIE geht davon aus, ...



... dass Tätigsein ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit eine therapeutische Wirkung hat.

ERGOTHERAPIE
  • zählt zu den medizinischen Heilberufen, und wird von angestellten und freiberuflichen ErgotherapeutInnen ausgeübt
  • wird vom Arzt verordnet
  • wird zunehmend präventiv angewandt
  • ist Teil einer ganzheitlich ausgerichteten medizinischen Behandlung
DIE WESENTLICHEN ANLIEGEN SIND
  • Entwicklung, Erhaltung und Verbesserung persönlicher Ressourcen
  • Wiedererlangen verlorener Fähigkeiten
  • Beratung zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden
  • Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten
  • Adaptierung der Umwelt
  • Medizinische, soziale und berufliche (Wieder-) Eingliederung (Haushalt, Schule, Beruf, Freizeit)
  • Größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag