ERGOTHERAPIE geht davon aus, ...
... dass Tätigsein ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit eine therapeutische Wirkung hat.
ERGOTHERAPIE
- zählt zu den medizinischen Heilberufen, und wird von angestellten und freiberuflichen ErgotherapeutInnen ausgeübt
- wird vom Arzt verordnet
- wird zunehmend präventiv angewandt
- ist Teil einer ganzheitlich ausgerichteten medizinischen Behandlung
DIE WESENTLICHEN ANLIEGEN SIND
- Entwicklung, Erhaltung und Verbesserung persönlicher Ressourcen
- Wiedererlangen verlorener Fähigkeiten
- Beratung zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten
- Adaptierung der Umwelt
- Medizinische, soziale und berufliche (Wieder-) Eingliederung (Haushalt, Schule, Beruf, Freizeit)
- Größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag